Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Monatlich stehen 40 Euro für Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen zur Verfügung. Viele Anspruchsberechtigte kennen diese Leistung nicht oder wissen nicht, welche Hilfsmittel bezuschusst werden. Dabei können diese Mittel die häusliche Pflege erheblich erleichtern.
Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsumfang
Wer einen Pflegegrad besitzt und zu Hause gepflegt wird, hat automatisch Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Die Pauschale von 40 Euro gilt für alle Pflegegrade von 1 bis 5. Antragsteller müssen einen formlosen Antrag bei ihrer Pflegekasse einreichen – einmalig genügt für die fortlaufende Belieferung.
Neben Verbrauchsprodukten gibt es technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Hausnotrufsysteme. Diese werden nicht pauschal, sondern nach Bedarf und ärztlicher Verordnung bewilligt. Die Pflegekassen übernehmen in der Regel die vollen Kosten abzüglich eines Eigenanteils von maximal 25 Euro.
Erstattungsfähige Pflegehilfsmittel
Zur Produktgruppe 54 gehören Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Mundschutz, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmittel für Hände und Flächen. Diese Verbrauchsartikel müssen für die häusliche Pflege erforderlich sein und dürfen nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Wichtig: Normale Haushaltsprodukte wie Handcreme oder Waschlotionen werden nicht erstattet. Die Hilfsmittel müssen eindeutig dem Pflegebedarf zugeordnet sein. Pflegedienste und Angehörige sollten sich vor der Bestellung über die genauen Erstattungskriterien informieren.
Beantragung und praktische Abwicklung
Der Antrag auf Pflegehilfsmittel kann formlos per Brief, Fax oder online erfolgen. Viele Anbieter übernehmen die Abwicklung mit der Pflegekasse komplett – Versicherte erhalten dann monatlich ein Paket mit den benötigten Produkten. Die direkte Abrechnung erspart Vorleistungen und Papierkram.
Alternativ können Pflegebedürftige die Produkte selbst kaufen und die Rechnung einreichen. Diese Variante bietet mehr Flexibilität bei der Produktauswahl, erfordert aber einen höheren Verwaltungsaufwand.
Kombination mit anderen Leistungen
Pflegehilfsmittel können zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege beansprucht werden. Die Pauschale wird nicht auf andere Leistungen angerechnet. Auch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Badumbauten sind separat beantragbar – hier bezuschussen Pflegekassen bis zu 4.000 Euro.
Fazit
Die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel entlastet pflegende Angehörige finanziell und organisatorisch. Wer seinen Anspruch nutzt, verbessert die Hygienestandards in der häuslichen Pflege und schützt sich selbst vor Infektionen. Der Aufwand für die Beantragung ist minimal.
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