Medikamentenschränke

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Medikamentenschränke

Praxis-Tipp: Regelmäßige Inventur und Schlüsselmanagement

Führen Sie mindestens halbjährlich eine Sichtprüfung und Inventur durch. Prüfen Sie Verfallsdaten, ordnen Sie verbrauchte Medikamente nach und dokumentieren Sie den Bestand. Verwalten Sie die Schlüssel für BtM-Schränke streng nach dem Vier-Augen-Prinzip. Legen Sie einen verbindlichen Schlüsselübergabeplan fest und dokumentieren Sie jede Entnahme von Betäubungsmitteln sofort im BtM-Buch. Bewahren Sie Ersatzschlüssel gesichert und getrennt vom Hauptschlüssel auf.

Medikamentenschränke – Sichere Lagerung nach ApBetrO

Medikamentenschränke sind unverzichtbar für die gesetzeskonforme und sichere Aufbewahrung von Arzneimitteln in Praxen, Kliniken und Apotheken. Sie erfüllen die strengen Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und schützen wertvolle sowie gefährliche Medikamente vor unbefugtem Zugriff, Verunreinigung und falscher Lagerung. Ein gut organisierter Schrank gewährleistet schnellen Zugriff im Notfall und unterstützt die korrekte Bestandsführung. Die Auswahl reicht von kompakten Wandschränken bis zu großen Standmodellen mit mehreren Sicherheitsstufen.

Die Kategorisierung erfolgt nach Sicherheitsklassen. Schränke der Klasse A sind für apothekenpflichtige, verschreibungspflichtige und betäubungsmittelhaltige Arzneimittel vorgeschrieben und verfügen über ein abschließbares Fach. Modelle der Klasse B bieten zusätzlich einen Diebstahlschutz für Betäubungsmittel (BtM) mit verstärkten Wänden und speziellen Schlössern. Für die allgemeine Lagerung nicht-gefährdender Medikamente eignen sich Arzneischränke oder Schränke ohne Sicherheitszertifizierung. Die Integration in bestehende Praxis-Einrichtung ist durch verschiedene Größen und Ausführungen einfach.

Der Einsatzort bestimmt die Anforderungen. In der Arztpraxis werden oft Schränke mit übersichtlicher Einteilung für häufig genutzte Notfallmedikamente benötigt. In Apotheken und Krankenhausapotheken stehen die sichere, massenhafte Lagerung und die Einhaltung der Kühlkette im Vordergrund. Die Schränke sollten an einem trockenen, kühlen und für autorisiertes Personal gut erreichbaren Ort stehen. Eine klare Beschriftung der Fächer nach Wirkstoffen oder Anwendungsgebieten beschleunigt die Entnahme und minimiert Verwechslungsrisiken.

Qualität und Zertifizierung sind entscheidend. Hochwertige Medikamentenschränke sind aus robustem Stahlblech gefertigt und verfügen über stabile Scharniere sowie zuverlässige Schließsysteme. Sie sind gemäß DIN EN 14450 (Sicherheit von Wertbehältnissen) geprüft und tragen das CE-Zeichen. Die Innenausstattung mit verstellbaren Regalböden, Schubladen und speziellen Fächern für Ampullen oder Infusionsbeutel sorgt für maximale Flexibilität. Die Oberflächen sind leicht zu reinigen und resistent gegen gebräuchliche Desinfektionsmittel.

Technische Details umfassen die Sicherheitsstufe (z.B. Widerstandsgrad 0 bis IV), die Art des Schlosses (Zylinderschloss, Zahlenschloss, elektronische Zugangskontrolle) und die Wandstärke. Wichtige Maße sind die Außenabmessungen, die nutzbare Innenhöhe und die Türöffnung. Für die Lagerung kühlpflichtiger Medikamente sind spezielle Kühlschränke mit Temperaturüberwachung und Alarmfunktion erforderlich. Diese müssen die Anforderungen der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) erfüllen.

Die Verfügbarkeit umfasst eine breite Palette an Medikamentenschränken verschiedener Hersteller und Sicherheitsklassen. Vom Basismodell für die Hausarztpraxis bis zum hochsicheren BtM-Schrank für die Klinikapotheke ist für jeden Bedarf das passende Modell lieferbar. Die Lieferung erfolgt schnell und zuverlässig, oft mit Montageanleitung. Einige Anbieter unterstützen bei der Planung und Zertifizierung für die behördliche Abnahme.

Wussten Sie schon?

dass die ApBetrO in § 10 und § 11 die Aufbewahrung von Arzneimitteln und insbesondere von Betäubungsmitteln regelt. Medikamentenschränke der Sicherheitsklasse A und B müssen diese Vorgaben erfüllen. Für Betäubungsmittel schreibt die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) in Verbindung mit der ApBetrO besonders gesicherte Schränke (oft Klasse B) vor, die gegen Diebstahl und unbefugte Entnahme geschützt sind. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch die zuständigen Landesbehörden (Apothekerkammern, Gesundheitsämter) überprüft. Eine Nichteinhaltung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Häufig gestellte Fragen zu Medikamentenschränken

Welcher Medikamentenschrank ist für meine Praxis gesetzlich vorgeschrieben?

Das hängt von den gelagerten Arzneimitteln ab. Für apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Medikamente ist ein abschließbarer Schrank der Klasse A nach ApBetrO ausreichend. Für die Lagerung von Betäubungsmitteln (BtM) ist zwingend ein besonders gesicherter Schrank der Klasse B (oft nach DIN EN 14450) erforderlich. Dieser bietet verstärkte Wände und spezielle Schließsysteme. Lagern Sie nur nicht-gefährdende Medikamente, genügt ein einfacher, sauberer und trockener Schrank. Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrer Apothekerkammer beraten.

Muss ein Medikamentenkühlschrank auch spezielle Sicherheitsanforderungen erfüllen?

Ja, wenn darin kühlpflichtige Betäubungsmittel oder andere besonders überwachungspflichtige Arzneimittel gelagert werden. In diesem Fall muss der Kühlschrank selbst die Sicherheitsanforderungen eines BtM-Schranks (Klasse B) erfüllen und zusätzlich eine konstante Kühltemperatur (meist 2-8 °C) gewährleisten. Er benötigt eine zuverlässige Temperaturüberwachung mit Protokollierung und Alarmfunktion bei Überschreitung. Für Standard-Impfstoffe und andere kühlpflichtige Medikamente genügt ein qualitativ hochwertiger Medizin-Kühlschrank mit separatem Schloss und Temperaturdisplay.

Wie oft muss ich den Inhalt meines Medikamentenschranks kontrollieren und was ist zu tun?

Eine Sichtkontrolle sollte bei jeder Entnahme erfolgen. Eine vollständige Inventur und Ordnungsaktion ist mindestens halbjährlich, bei BtM-Schränken sogar vierteljährlich, empfohlen. Prüfen Sie systematisch alle Verfallsdaten und sortieren Sie abgelaufene Medikamente aus. Kontrollieren Sie die Vollständigkeit und Lesbarkeit der Etiketten. Dokumentieren Sie den Bestand. Für Betäubungsmittel ist jede einzelne Entnahme und der Restbestand sofort im BtM-Buch zu vermerken. Führen Sie ein Reinigungsprotokoll für den Schrank.

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