Die geplante Apothekenreform sorgt im November 2025 für intensive Diskussionen in der pharmazeutischen Fachwelt. Während Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) von einer dringend notwendigen Modernisierung spricht, warnt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vor einem möglichen Kollaps der Arzneimittelversorgung. Der vorliegende Referentenentwurf zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz spaltet die Branche. Was bedeuten die geplanten Änderungen für Apotheken, pharmazeutisches Personal und die Versorgung der Patienten?
Kernpunkte der Reform im Überblick
Die Reform verfolgt mehrere zentrale Ziele: Die Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung, besonders im ländlichen Raum, die Entlastung von bürokratischen Pflichten, die Fachkräftesicherung durch flexiblere Personalmodelle sowie den Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen. Ein besonders umstrittener Punkt ist die geplante Liberalisierung der Apothekenleitung.
Nach aktuellem Entwurf sollen künftig auch Zweigapotheken ohne ständige Anwesenheit approbierter Apotheker betrieben werden dürfen. Erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) könnten nach einer zweijährigen berufsbegleitenden Weiterqualifizierung zeitlich begrenzt die Leitung übernehmen. Approbiertes Personal wäre dann nur noch für acht Stunden pro Woche persönlich anwesenheitspflichtig und würde ansonsten über eine telepharmazeutische Anbindung zur Verfügung stehen.
Honorierung: Das fehlende Kernstück
Besonders brisant: Die im Koalitionsvertrag zugesagte Erhöhung des Apothekenpackungsfixums auf 9,50 Euro ist im aktuellen Entwurf nicht enthalten. Stattdessen ist eine Verhandlungslösung vorgesehen, bei der Apothekerverbände und Krankenkassen künftig die Höhe der Vergütung selbst aushandeln sollen. Das bisherige Fixum liegt bei etwa 8,35 Euro pro Packung verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Zusätzlich soll der prozentuale Anteil der Apothekenvergütung schrittweise von derzeit 3 Prozent auf 2,5 Prozent im Jahr 2025 und schließlich auf 2 Prozent im Jahr 2026 gesenkt werden. Diese Umverteilung soll Landapotheken stärken, die weniger hochpreisige Medikamente abgeben. Kritiker wie ABDA-Präsident Thomas Preis bezeichnen dies jedoch als „Nullsummenspiel" ohne echte wirtschaftliche Verbesserung.
Erweiterte Kompetenzen und Dienstleistungen
Auf der Positivseite stehen geplante Erweiterungen des Leistungsspektrums. Apotheken sollen künftig neben Grippe- und COVID-19-Impfungen alle Impfungen mit Totimpfstoffen durchführen dürfen – darunter Tetanus, FSME und weitere wichtige Schutzimpfungen. Zudem ist die Ausweitung patientennaher Schnelltests auf Adenoviren, Influenzaviren, Norovirus, RSV und Rotavirus geplant.
Die pharmazeutischen Dienstleistungen werden neu strukturiert und ausgebaut. Künftig sollen Apotheken die Durchführung dieser Leistungen direkt in der elektronischen Patientenakte vermerken und Ergebnisse der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt mitteilen können. Auch eine ärztliche Verordnung pharmazeutischer Dienstleistungen wird möglich. Der bisherige Dienstleistungsfonds, gespeist durch einen Zuschlag auf verschreibungspflichtige Arzneimittel, soll perspektivisch aufgelöst werden – Apotheken rechnen dann direkt mit den Krankenkassen ab.
Massive Kritik vom Apothekerverband
Die ABDA übt scharfe Kritik am Reformentwurf. Präsident Thomas Preis warnt: „Die Pläne des Ministeriums, den Apothekerinnen und Apothekern die Apothekenleitung teilweise aus den Händen zu nehmen, lehnen wir strikt ab." Er betont, dass viele Leistungen ohne anwesende Apotheker gar nicht mehr angeboten werden könnten.
Die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken ist angespannt: Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht an die Kostenentwicklung angepasst. Die fehlende Fixum-Erhöhung kombiniert mit unzureichenden Mechanismen für zukünftige Honoraranpassungen könnte laut ABDA zu weiteren Apothekensterben führen – besonders im ländlichen Raum, wo die Versorgung bereits dünn ist.
Flexibilisierung als Chance für Fachkräftesicherung
Befürworter der Reform argumentieren, dass die geplanten Änderungen dem massiven Fachkräftemangel begegnen sollen. Die Möglichkeit, Filialleitungen durch zwei Personen wahrnehmen zu lassen, fördert Teilzeitmodelle und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Auch die Weiterqualifizierung von PTA steigert die Attraktivität dieses Berufsfelds und trägt langfristig zur Sicherung des Nachwuchses bei.
Zudem sollen Apothekerinnen und Apotheker mit ausländischem Abschluss künftig auch Apotheken gründen dürfen – bisher war nur die Übernahme bestehender Betriebe möglich. Personen mit geeigneter nicht-pharmazeutischer Ausbildung können für Hilfstätigkeiten in der Arzneimittelherstellung oder -prüfung angestellt werden.
Öffnungszeiten und regionale Flexibilität
Ein weiterer Baustein der Reform betrifft die Öffnungszeiten. Künftig sollen Apothekenleitungen selbst über ihre Geschäftszeiten entscheiden dürfen, statt sich an landesrechtliche Vorgaben halten zu müssen. Dies ermöglicht besonders Landapotheken, ihre Öffnungszeiten besser an den lokalen Bedarf anzupassen.
Für Nacht- und Notdienste ist vorübergehend eine Erhöhung der Vergütung vorgesehen. Der bisherige Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen von 20 Cent pro Packung verschreibungspflichtiger Arzneimittel wird auf den pauschalen Notdienstzuschlag umverteilt.
Politische Unsicherheit nach Ampel-Aus
Nach dem Ende der Ampel-Koalition und den vorgezogenen Neuwahlen am 23. Februar 2025 ist unklar, ob die Reform in der aktuellen Form noch beschlossen wird. Auch weitere Gesundheitsgesetze wie das Gesundes-Herz-Gesetz oder das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz stehen auf der Kippe.
Die Anhörungen im Bundesgesundheitsministerium haben gezeigt, dass erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Vertreter der Arzneimittelhersteller zeigten sich verwundert über die Ähnlichkeiten mit Reformplänen des Vorgängers Karl Lauterbach (SPD). Der Vorwurf: alte Konzepte unter neuem Etikett, ohne echten zukunftsgerichteten Wurf.
Fazit: Reform mit ungewissem Ausgang
Die Apothekenreform 2025 befindet sich an einem kritischen Punkt. Während die Zielsetzungen – Versorgungssicherheit, Entbürokratisierung, erweiterte Kompetenzen – grundsätzlich richtig sind, fehlen aus Sicht der Apothekerschaft die wirtschaftlichen Grundlagen für ihre Umsetzung. Die geplante Liberalisierung der Anwesenheitspflicht wird als Systemgefährdung betrachtet, während die ausbleibende Honoraranpassung als Bruch des Koalitionsvertrags kritisiert wird.
Ob die Reform tatsächlich zur Stärkung der Apotheken führt oder deren Situation verschärft, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Sicher ist: Die Debatte ist noch lange nicht beendet, und die pharmazeutische Fachwelt wird den Prozess kritisch begleiten.
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