Ab 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt. Diese digitale Akte ermöglicht es, medizinische Daten wie Befunde, Diagnosen und Medikationspläne zentral zu speichern und bei Bedarf mit Ärztinnen und Ärzten zu teilen. Ziel ist es, die Kommunikation zwischen verschiedenen Gesundheitseinrichtungen zu verbessern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Versicherte haben die Möglichkeit, der Einrichtung der ePA zu widersprechen, wenn sie dies nicht wünschen. Die Nutzung der ePA ist freiwillig, und die gespeicherten Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die Funktionsweise und die persönlichen Einstellungsmöglichkeiten der ePA zu informieren, um eine bewusste Entscheidung treffen zu können.
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