Einleitung: Warum eine neue Empfehlung notwendig wurde
Die Händehygiene ist und bleibt die zentrale Säule der Infektionsprävention im Gesundheitswesen. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die umfangreichen Erfahrungen aus der Pandemie sowie die technische Weiterentwicklung von Produkten und Spendersystemen machten eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Richtlinie aus dem Jahr 2016 erforderlich.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Die KRINKO-Empfehlung stellt zwar keine verbindliche Rechtsnorm dar, bildet jedoch die maßgebliche Grundlage für die Beurteilung des hygienerechten Handelns durch die Gesundheitsämter und Medizinischen Dienste.
1. Präzisierte Indikationen für die Händedesinfektion
Die bekannten "5 Momente der Händehygiene" der WHO wurden weiter präzisiert. Besonders hervorgehoben wird nun die Händedesinfektion unmittelbar vor aseptischen Tätigkeiten sowie nach Kontakt mit potenziell kontaminierten Oberflächen in der unmittelbaren Patientenumgebung. Dies unterstreicht die Bedeutung der Händedesinfektion auch bei scheinbar indirektem Patientenkontakt.
2. Anforderungen an Händedesinfektionsmittel und Spendersysteme
Die Empfehlung stellt eindeutig klar, dass ausschließlich geprüfte und gelistete Händedesinfektionsmittel (VAH-Liste, RKI-Liste) verwendet werden dürfen. Die KRINKO empfiehlt ausdrücklich wandmontierte Spendersysteme, um eine Kontamination und Fehldosierung zu vermeiden. Die Wahl des richtigen Desinfektionsmittelspender wird damit noch entscheidender für die Compliance.
3. Stärkere Betonung der Hautpflege
Erstmals wird die Hautpflege als integraler Bestandteil des Händehygiene-Managements so deutlich betont. Die regelmäßige Anwendung von hautschonenden, rückfettenden Desinfektionsmitteln und die pflegende Nachsorge nach dem Dienstende werden als verpflichtend angesehen. Die Bereitstellung von geeigneten Hautpflege-Produkten durch den Arbeitgeber wird explizit empfohlen.
4. Konkretisierte Vorgaben zu Schmuck und künstlichen Fingernägeln
Die neue Fassung ist hier eindeutiger: Das Tragen von Hand- und Armschmuck (Ringe, Armbänder, Uhren) ist während der patientennahen Tätigkeit untersagt. Für künstliche Fingernägel und Nagellack wird ein Trageverbot für alle Mitarbeiter mit direktem Patientenkontakt ausgesprochen.
Umsetzung in der Praxis: Checkliste für Hygieneverantwortliche
- Schulung durchführen: Informieren und schulen Sie alle Mitarbeiter über die geänderten Inhalte
- Spendersysteme auditieren: Prüfen Sie alle Desinfektionsmittelspender auf Funktionalität und korrekte Platzierung
- Produktportfolio checken: Stellen Sie sicher, dass verwendete Händedesinfektionsmittel gelistet sind
- Hautpflege bereitstellen: Schaffen Sie geeignete Hautpflege-Produkte an
- Compliance messen: Überprüfen Sie regelmäßig die Beachtung der Händehygiene
Wirtschaftliche Aspekte: Investition in Prävention lohnt sich
Die Umsetzung der neuen KRINKO-Empfehlung ist eine Investition in die Patientensicherheit. Nosokomiale Infektionen verursachen immense Folgekosten. Eine verbesserte Händehygiene-Compliance bleibt die kosteneffektivste Einzelmaßnahme, um diese zu vermeiden.
Fazit: Jetzt ist die Zeit zu handeln
Die neue KRINKO-Empfehlung zur Händehygiene setzt einen klaren und aktuellen wissenschaftlichen Standard. Für medizinische Einrichtungen ist es entscheidend, die Empfehlungen zeitnah umzusetzen. Dies dient der Qualitätssicherung in der Patientenversorgung und der Absicherung bei Begehungen durch Überwachungsbehörden.
Quelle: Robert Koch-Institut (RKI): Empfehlung der KRINKO "Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens". Bundesgesundheitsblatt 2025.
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