Ab dem 1. Januar 2025 sind Apotheken verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) im Format der europäischen Norm EN 16931 empfangen zu können. Ein einfaches PDF genügt dabei nicht den Anforderungen. Apotheken sollten daher ihre Buchhaltungssoftware entsprechend anpassen oder ein Enterprise-Resource-Planning (ERP)-System implementieren, um den Empfang und die Verarbeitung dieser E-Rechnungen sicherzustellen. Obwohl derzeit keine Sanktionen bei Nichteinhaltung vorgesehen sind, kann das Fehlen der notwendigen technischen Infrastruktur zu Problemen im Geschäftsverkehr führen. Es ist daher ratsam, frühzeitig die Umstellung in Angriff zu nehmen, um einen reibungslosen Ablauf im Apothekenalltag zu gewährleisten.
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