Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, sofern sie nicht aktiv widersprechen (Opt-out-Verfahren). Arztpraxen und Kliniken sind nun verpflichtet, medizinische Dokumente wie Befunde, Arztbriefe und Medikationspläne in die ePA hochzuladen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Informationsaustausch im Gesundheitswesen zu verbessern und Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Für medizinisches Personal bedeutet dies eine Anpassung der Praxis- und Klinikabläufe sowie eine verstärkte Auseinandersetzung mit Datenschutzbestimmungen. Die ePA bietet Vorteile wie die zentrale Speicherung von Gesundheitsdaten und erleichtert den Zugriff für berechtigte Gesundheitsdienstleister. Patienten können über spezielle Apps auf ihre Daten zugreifen und die Zugriffsrechte verwalten. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit den neuen Prozessen vertraut zu machen und die notwendigen technischen Voraussetzungen zu schaffen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
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