Was ist Sprechstundenbedarf?

Wissenswertes zu Abrechnung, Kosten, Rezeptausstellung und viele weitere Informationen

Allgemeines

Vertragsärzte, die kassenärztlich tätig sind, können bei uns ihren Sprechstundenbedarf kostenfrei und ohne Mindestbestellwert anfordern. Zum Sprechstundenbedarf zählen Produkte, die im Rahmen der vertragsärztlichen Tätigkeit bei mehr als einem Patienten Anwendung finden.

Nutzen Sie unseren Service zur Abrechnung Ihres Sprechstundenbedarfs gegen Rezept
Bei Med-Praxisbedarf erhalten Sie verordnungsfähige Artikel des Sprechstundenbedarfs, die wir für Sie kostengünstig zum sogenannten HAP (Hersteller-Abgabepreis) mit der für Sie zuständigen Kasse abrechnen.

Die benötigten Produkte müssen, um als Sprechstundenbedarf geltend gemacht zu werden, auf einem Rezept aufgeführt werden, das dann per Post an Med-Praxisbedarf geschickt wird. Um Ihnen die Arbeit so einfach wie möglich zu machen senden wir Ihnen bei einer SSB-Bestellung ein entsprechend vorgedrucktes Rezept zu, das Sie lediglich noch Stempeln, abzeichnen und im vorfrankierten Umschlag kostenfrei zurücksenden müssen. Die Sprechstundenbedarf-Artikel werden kostenfrei versandt - die Abrechnung erfolgt mit der gemäß Sprechstundenbedarfsvereinbarung zuständigen Krankenkasse - selbstverständlich vollkommen gebührenfrei. Sollten Sie Fragen zum Thema Sprechstundenbedarf haben, stehen Ihnen unsere Kundenservice-Mitarbeiter sehr gerne zur Verfügung..

Hinweis: Klären Sie zunächst mit Ihrer Krankenkasse, ob es Besonderheiten bei der Anforderung von Sprechstundenbedarf gibt. So erlauben z.B. manche AOK-Stellen eine Anforderung nur einmal im Quartal und/oder nur nach vorheriger Genehmigung des Rezepts. Andere benötigen eine Empfangsbestätigung der Ware. Zum Teil kann es bei Kassen auch regionale Unterschiede in der Abwicklung geben.

Wissenswert!

Sprechstundenbedarf (SSB) zu bestellen ist für Praxis-Manager/-innen meist lästig. Denn häufig ist nicht klar, welche Produkte als SSB mit den Krankenkassen abgerechnet werden können. Bei Unklarheiten beraten wir Sie gerne zum Thema Sprechstundenbedarf. In unserem Onlineshop können Sie Sprechstundenbedarf ganz einfach direkt bestellen und unseren Rezeptabrechnungsservice nutzen. So erhalten Sie die SSB-Artikel völlig kostenfrei und ohne Versandkosten.
Der Sprechstundenbedarf (SSB) umfasst nur solche Artikel, die für mehr als einen Patienten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen für mehr als einen gesetzlich Versicherten zur Verfügung stehen. Sprechstundenbedarf ist nicht für die Versorgung von Privatpatienten sowie Unfallverletzten bei Arbeits- und Wegeunfällen vorgesehen und auch die Verwendung von SSB bei stationärer Behandlung – auch bei belegärztlicher Behandlung – ist nicht zulässig.

Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit
Die Verordnung von Sprechstundenbedarf sollte stets unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots erfolgen. SSB-Artikel müssen nach den Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinie verordnet werden, insbesondere der Anlage V „Verordnungsfähige Medizinprodukte“ und der Anlage III „Übersicht über Verordnungseinschränkungen.

Wirtschaftlichkeit
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung wird auch der Sprechstundenbedarf geprüft. Die Prüfung des SSB ist in den Sprechstundenbedarfsvereinbarungen bzw. anderen KV-spezifischen Vereinbarungen geregelt. Die aktuellen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen der KVEN finden Sie z.B. auf der Seite Deutsches Arztportal

Sprechstundenbedarf

Was ist darunter zu verstehen?

Sprechstundenbedarf bezeichnet Produkte, die Ärzte sowohl in ihrer Praxis als auch bei Hausbesuchen zur Behandlung ihrer Patienten einsetzen. Auch bei Noteinsätzen kommen sie zum Einsatz, um eine schnelle Erstversorgung beispielsweise von Wunden vorzunehmen. In der Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SpBV) der jeweiligen im Bundesland ansässigen kassenärztlichen Vereinigung ist geregelt, welche Produkte Ärzte in ihrer Praxis vorhalten müssen. Dabei dürfen nur gesetzlich Versicherte mit Sprechstundenbedarf behandelt werden, nicht jedoch privat Versicherte und Unfallverletzte bei Arbeits- und Wegeunfällen.

Produkte, die unter den Sprechstundenbedarf fallen, wie diverse Verbandsmaterialien oder Behandlungsinstrumente, z. B. Spatel, werden durch die zuständige gesetzliche Krankenkasse der Arztpraxis abgerechnet und übernommen. Dafür müssen Ärzte ein Rezept vorab ausstellen und bei der Kasse online oder in Papierform einreichen. Bestellen Sie Ihren Sprechstundenbedarf über uns übernehmen wir alle anfallenden Schritte für Sie.

Was gehört alles dazu?

Wo kommt er zum Einsatz?

Darunter fallen alle medizinischen Verbrauchsmaterialien sowie Arzneimittel, die in einer Praxis benötigt werden, aber nicht durch eine Apotheke lieferbar sind. Sprechstundenbedarf wird vor allem zur ambulanten Behandlung bei Hausbesuchen und in der Notfallversorgung eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Nahtmaterial, Verbandmittel Narkosemittel und Mittel zur örtlichen Betäubung sowie Desinfektionsmittel und Materialien zur Akut- und Notfallbehandlung.

Folgende Produktgruppen und die darin gelisteten Produkte sind nur ein Bruchteil vom eigentlichen Umfang des Sprechstundenbedarfs. Die vollständige Auflistung aller Produkte und welche davon verordnungsfähig sind, ist in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SpBV) der jeweiligen kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes geregelt.

Unter Sprechstundenbedarf zählen z.B:
Arzneimittel
Neuroleptika: Für Akut- und Notfälle, in parenteraler und oraler Darreichungsform
Ophthalmika: Für Akut- und Notfälle, bei diagnostischer und operativer Leistung in der Praxis)
Parkinsonmittel: Parenteral im Notfall
Spasmolytika: Parenteral
Wund- und Heilsalben: Bei operativen Eingriffen, zur Notfallversorgung direkt am Patienten
Desinfektions- und Reinigungsmittel
Desinfektionsmittel zur Desinfektion von Haut, Schleimhäuten und Wunden
Isopropylalkohol 70%
Jodlösungen
Diagnostika
Mundspatel
Farbstoffe
Essigsäure
Verband-, Kompressions- und OP-Material
Augenklappen/-binden
Kompressen (steril, unsteril)
Tupfer (aus Mull, Mullwatte, Gaze)
Verbandwatte und Verbandmull

Sprechstundenbedarf auf Rezept

Wie es funktioniert und wer die Kosten trägt*

Sprechstundenbedarf kann von Ärzten quartalsweise, also alle 3 Monate bezogen werden. Für die Kostenübernahme stellen Sie an die zuständige gesetzliche Krankenkasse ein Rezept aus – dies kann online oder in Papierform erfolgen. In der Sprechstundenbedarfsverordnung der jeweiligen zuständigen Kasse der Praxis ist gelistet, welche Artikel unter den Sprechstundenbedarf fallen. Diese Kosten werden übernommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Krankenkasse für jedes verordnungsfähige Produkt einen gelisteten Festbetrag erstattet und darüber hinaus entstehende Kosten ablehnt. Falls der Arzt dennoch beispielsweise ein Arzneimittel verordnet, dessen Apothekenverkaufspreis über dem Festbetrag liegt, bezahlt die Krankenkasse ausschließlich die Kosten für den Festbetrag. Die Mehrkosten muss die in diesem Falle selbst tragen.

Kostenübernahme

Rezept Muster 16

Für die Kostenübernahme des Sprechstundenbedarfs bei der zuständigen Krankenkasse benötigen Ärzte ein spezielles Rezeptmuster – das Rezept Muster 16. Dieses ist eigens dafür bereitgestellt, um verordnungsfähig verbrauchte oder neue Artikel aus dem Sprechstundenbedarfs-Sortiment anzugeben.

Damit Sie möglichst wenig Aufwand mit Ihrer Bestellung haben, übernehmen wir lästige Ausfüllarbeiten für Sie. Folgend erfahren Sie wie Sie in 5 einfachen Schritten Ihren SSB bestellen können:

Schritt 1:

Artikel auswählen

Legen Sie alle gewünschten SSB Artikel in Ihren
Warenkorb. Wir würden Sie bitten Sprechstundenbedarf getrennt von
anderen/weiteren zahlungspflichtigen Artikeln zu bestellen. Sollten Sie jedoch
alles in einer Bestellung abschließen wollen, stellen wir Ihnen für alle Artikel
die nicht als SSB abgerechnet werden können gesondert eine Rechnung.

Schritt 2:

LANR & BSNR eintragen

Haben Sie alle gewünschten Artikel gewählt und in
Ihren Warenkorb gelegt, setzen Sie bitte auf der „Warenkorb“ Seite den Haken im
Feld „Als SSB bestellen“. Hieraufhin werden Ihnen 2 Felder angezeigt, in welche
Sie bitte Ihre LANR und BSNR eintragen. Zusätzlich geben Sie bitte die Zuständige Krankenkasse an.

Schritt 3:

Bezahlmethode wählen

Anschließend wählen Sie beim Bezahlvorgang die
Bezahlmethode „Als SSB abrechnen“.

Schritt 4:

Stempel & Unterschrift

Im nächsten Schritt bereiten wir Ihre Bestellung vor und
senden Ihnen parallel einen Brief mit einem vorausgefüllten Rezept über Ihre
SSB-Bestellung. Sie brauchen dieses lediglich noch unterschreiben und Ihren
Stempel darauf zu setzen.

Schritt 5:

Rezept kostenfrei zurücksenden

Legen Sie den Brief in den von uns mit gesendeten
vorfrankierten Umschlag und schicken Sie diesen kostenfrei an uns zurück. Ihre
Bestellung hat zu diesem Zeitpunkt bereits unser Lager verlassen und befindet
sich auf dem Weg zu Ihnen damit Sie Ihre Artikel schnell erhalten. Alle weitere erledigen wir für Sie. FERTIG!

Bitte beachten Sie

Hinweise*

Die Abrechnung des SSB erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Krankenkasse und kann je nach Bundesland variieren. Bei ausbleibender Anerkennung erfolgt die Berechnung.

Die Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln für den Sprechstundenbedarf wird je nach KV-Bezirk unterschiedlich geregelt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die für die Abwicklung von Sprechstundenbedarf zuständigen Kostenträger oder die jeweilige KV zu wenden. Kosten gehen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sprechstundenbedarfsvereinbarungen zeitlich befristet sind und daher keine allgemein gültige Aussage zur Verordnungsfähigkeit für einen KV-Bezirk vorgenommen werden kann.
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