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• Die Verordnung des Sprechstundenbedarfs erfolgt auf dem Rezeptmuster 16 (siehe Hinweise zur Rezeptausstellung).

• Der Sprechstundenbedarf wird grundsätzlich kalendervierteljährlich bezogen.

• Sprechstundenbedarfsvereinbarungen werden zwischen den KV und den Landesverbänden der Kassen geschlossen. Demnach gibt es aktuell 17 verschiedene SSB-Vereinbarungen (siehe Sprechstundenbedarfsvereinbarungen).

• Es gelten die Verordnungsgrundsätze der jeweiligen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen und die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots

• Die Preisvorteile größerer Packungseinheiten sind zu nutzen.

• Die Verordnung von Sprechstundenbedarf wird dem Arzneirichtgrößenvolumen zugerechnet und unterliegt der Wirtschaftlichkeitsüberprüfung.

• Eine einheitliche Aussage zur Erstattungsfähigkeit von modernen Wundbehandlungsprodukten im Rahmen des Sprechstundenbedarfs ist nicht möglich – es gelten die Bestimmungen der regionalen SSB-Vereinbarung.