SO GEHT'S

SSB bestellen - Schritt für Schritt:

Bei Med-Praxisbedarf erhalten Sie ein umfangreiches und kostenfreies Service-Angebot rund um das Thema Prüfung, Ausstellung und Abrechnung von Sprechstundenbedarf (SSB). Wir bieten Ihnen die Möglichkeit alle verordnungsfähigen Produkte die über den SSB abgerechnet werden können, ganz einfach über unseren Online-Shop zu bestellen. Hier erfahren Sie, wie Sie Sprechstundenbedarf bei uns anfordern können und wie wir Sie bei diesem Prozess unterstützen.

Schritt 1 - Sprechstundenbedarf auswählen:

Bestellen Sie Ihren Sprechstundenbedarf bequem und schnell mit unserem vorbereiteten » Fax-Bestellschein «, über unseren Online-Shop, formlos per E-Mail oder telefonisch. Dabei können Sie Ihren Praxisbedarf auch gleich mit bestellen. Wir nehmen Ihren Auftrag entgegen und unser Lager wird Ihre Ware schnellstmöglich an Sie versenden.

Schritt 2 - Rezept ausfüllen:

Füllen Sie ein Rezept aus und nennen Sie darauf den bestellten Artikel bitte mit Abmessung, Verpackungseinheit und gewünschter Liefermenge. Alternativ erhalten Sie von uns eine Rezeptanforderung mit allen genauen Informationen, die Sie dann auf das Rezept übertragen.

Schritt 3 - Rezept zurücksenden:

Schicken Sie uns das Rezept zu. Auf Wunsch erhalten Sie von uns Freiumschläge für eine kostenlose Versendung Ihrer Rezepte.

Schritt 4 - Abrechnung mit der zuständigen Kasse:

Nachdem wir Ihr Rezept erhalten haben, kümmern wir uns um die Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse. Für diesen Service entstehen Ihrer Praxis selbstverständlich keine zusätzlichen Kosten.

SPRECHSTUNDENBEDARF

Nutzen Sie unseren kostenlosen Service zur Abrechnung Ihres Sprechstundenbedarfs gegen Rezept

So füllen Sie Ihr Rezept richtig aus:

(Soweit möglich sind die meisten Felder bereits durch uns vorausgefüllt)

1. Kostenträger einsetzen (mit Kassen-Nummer)
2. Ziffer 9: Sprechstundenbedarf / Hilfsmittel Ziffer 7
3. Kassennummer
4. Betriebsstätten-Nummer
5. Lebenslange Arztnummer: Ist die 9-stellige Nummer, bei der die 8. und 9.
Stelle Angaben zur Facharztgruppe beinhaltet
6. Verordnungsdatum
7. Maximal drei Artikel eintragen
8. Arztstempel und Unterschrift

Hierauf sollten Sie achten:

Allgemeines: Die Abrechnung des SSB erfolgt vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Krankenkasse und kann je nach Bundesland variieren. Bei ausbleibender Anerkennung erfolgt die Berechnung. Die Verordnungsfähigkeit von Verbandmitteln für den Sprechstundenbedarf wird je nach KV-Bezirk unterschiedlich geregelt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an die für die Abwicklung von Sprechstundenbedarf zuständigen Kostenträger oder die jeweilige KV zu wenden. Kosten gehen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Bitte beachten Sie auch, dass Sprechstundenbedarfsvereinbarungen zeitlich befristet sind und daher keine allgemein gültige Aussage zur Verordnungsfähigkeit für einen KV-Bezirk vorgenommen werden kann.

Klären Sie bestenfalls erst mit Ihrer Krankenkasse, ob es Besonderheiten bei der Anforderung von Sprechstundenbedarf gibt. So erlauben z.B. manche AOK-Stellen eine Anforderung nur einmal im Quartal und/oder nur nach vorheriger Genehmigung des Rezepts. Andere benötigen eine Empfangsbestätigung der Ware. Zum Teil kann es bei Kassen auch regionale Unterschiede in der Abwicklung geben.

Bitte beachten Sie:
Alle Verbandstoffpreise sind äußerst knapp kalkulierte, mit den Krankenkassen abgestimmte Preise. Bei Preisänderungen seitens der Hersteller gelten deren neue Listenpreise sofort ab Inkrafttreten.

Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Montag bis Freitag von 08:03 bis 19:00 Uhr Telefon: 089/693147373 E-Mail: angebot@med-praxisbedarf.de
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